Ein externer Informationssicherheitsbeauftragter (ISB) wird in Deutschland meist als Monatspauschale mit festem Stundenkontingent angeboten. Bei Infosectec beginnen die Pakete bei 790 EUR netto pro Monat für 4 bis 5 Stunden Leistung. Mit wachsendem Geltungsbereich, regulatorischem Druck und Zertifizierungsziel steigt der Bedarf auf 8 bis 16 Stunden im Monat und mehr. Ob das günstig ist, hängt davon ab, was Sie damit vergleichen und was die Stelle in Ihrem Unternehmen tatsächlich leisten muss. Dieser Beitrag erklärt die Kostentreiber, damit Sie Angebote vergleichen und ein Budget begründen können.
Eine ausdrückliche gesetzliche Pflicht, einen Informationssicherheitsbeauftragten zu bestellen, enthält das BSI-Gesetz nur für Einrichtungen der Bundesverwaltung (§ 45 BSIG). Für Unternehmen, die als besonders wichtige oder wichtige Einrichtung unter NIS2 fallen, verlangt das Gesetz etwas anderes und zugleich Umfassenderes: dokumentierte Risikomanagementmaßnahmen in mindestens zehn Themenfeldern (§ 30 BSIG) und eine Geschäftsleitung, die diese Maßnahmen umsetzt, überwacht und sich regelmäßig schulen lässt (§ 38 BSIG). In der Praxis braucht jemand die Verantwortung für den Aufbau und die Pflege dieses Managementsystems. Diese Rolle heißt in ISO 27001 und im BSI-IT-Grundschutz Informationssicherheitsbeauftragter. Auch Cyberversicherer, Großkunden und Auditoren fragen nach einer benannten Person. Die Frage ist deshalb selten, ob jemand die Aufgabe übernimmt, sondern wer: eine Person aus dem eigenen Haus, ein externer Dienstleister oder eine Mischung aus beidem.
Eine interne Stelle kostet mehr als das Gehalt. Dazu kommen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Weiterbildung und Zertifikatspflege, Werkzeuge, Vertretung bei Urlaub und Krankheit sowie die Zeit, bis eine neu eingestellte Person das Unternehmen kennt. Für kleine und mittlere Unternehmen reicht der Bedarf oft nicht für eine Vollzeitstelle; dann landet die Aufgabe bei einer IT-Fachkraft als Nebenrolle, mit der Folge, dass Dokumentation und Berichte liegen bleiben.
Ein externer ISB bringt dafür Erfahrung aus mehreren Unternehmen, kennt Auditfragen und ist ab dem ersten Tag arbeitsfähig; die Kosten sind eine planbare Betriebsausgabe, die mit dem Bedarf wächst oder schrumpft. Die Nachteile gehören ebenso auf den Tisch: Ein externer ISB ist nicht täglich im Haus, kennt interne Abläufe nur so gut, wie Sie ihn einbinden, und das Wissen wandert beim Anbieterwechsel mit. Gute Verträge regeln deshalb, dass alle Dokumente und Nachweise Ihnen gehören und in Ihren Systemen liegen.
Unabhängig von der Wahl bleibt die Verantwortung im Unternehmen: § 38 BSIG verpflichtet die Geschäftsleitung selbst zur Umsetzung und Überwachung. Ein ISB, intern oder extern, berät, organisiert und berichtet; er nimmt der Geschäftsleitung die Pflicht nicht ab.
Zur Einordnung die Pakete von Infosectec (netto, Stand 18.10.2026, Details auf isb.infosectec.de):
Rechnen Sie zusätzlich mit Zertifizierungsgebühren, falls ein Zertifikat das Ziel ist, mit Zusatzstunden für Vorfälle und Kundenaudits sowie mit eigener Arbeitszeit Ihrer Mitarbeitenden, die Informationen liefern und Maßnahmen umsetzen. Diese Eigenleistung ist bei jedem Modell der größte Posten, der in keinem Angebot steht.
Unser Angebot: Der externe ISB von Infosectec ist ab 790 EUR netto pro Monat verfügbar, monatlich kündbar, mit fester Ansprechperson und benannter Vertretung. Im kostenfreien Erstgespräch von 15 Minuten klären wir Betroffenheit, Reifegrad und das passende Kontingent: isb.infosectec.de oder Telefon Mo bis Fr 8 bis 18 Uhr 069 66366630. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; Rechtsstand 18.10.2026.
Bei Infosectec ab 790 EUR netto pro Monat für 4 bis 5 Stunden Leistung. Mit größerem Geltungsbereich, NIS2-Betroffenheit oder Zertifizierungsziel steigt das Kontingent auf 8 bis 16 Stunden und der Preis entsprechend.
Das BSI-Gesetz schreibt die Bestellung nur Einrichtungen der Bundesverwaltung vor (§ 45 BSIG). Unternehmen unter NIS2 müssen nach § 30 BSIG Risikomanagementmaßnahmen umsetzen und dokumentieren; die Geschäftsleitung ist nach § 38 BSIG dafür verantwortlich. Dafür braucht es in der Praxis eine zuständige Person.
Das hängt vom Bedarf ab. Reicht der Aufwand nicht für eine Vollzeitstelle, ist eine Monatspauschale meist günstiger als Gehalt, Arbeitgeberanteile, Weiterbildung und Vertretung einer internen Stelle. Ab einem dauerhaft hohen Bedarf kann eine interne Stelle, ergänzt um externe Audits, sinnvoller sein.
Zertifizierungsgebühren, falls ein Zertifikat angestrebt wird, Zusatzstunden für Vorfälle und Kundenaudits sowie die Arbeitszeit Ihrer eigenen Mitarbeitenden für Informationen und Umsetzung.
Nein. Nach § 38 BSIG bleibt die Geschäftsleitung für Umsetzung und Überwachung verantwortlich. Der ISB berät, organisiert, dokumentiert und berichtet.