Notfallnummer (24/7, Mobil): 0176 66331199
Büro Mo bis Fr 8 bis 18 Uhr: 069 66366630
Bitte halten Sie für das Gespräch bereit: wer Sie sind und wie wir Sie zurückrufen können, was Sie beobachtet haben (verschlüsselte Dateien, Erpresserschreiben, gesperrte Konten, ungewöhnliche Anmeldungen), seit wann, welche Systeme betroffen sind, ob ein IT-Dienstleister eingebunden ist und was bereits unternommen wurde.
Je nach Art des Vorfalls und Ihres Unternehmens gelten unterschiedliche Fristen. Stand 18.10.2026, ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Rechtsberatung:
Wir arbeiten mit Ihrem bestehenden IT-Dienstleister zusammen, wenn Sie das wünschen. Die technische Eindämmung, die forensische Erstanalyse und der kontrollierte Wiederanlauf folgen dem Vorgehen, das das BSI in seiner Erste-Hilfe-Anleitung beschreibt: Spuren sichern, kompromittierte Systeme als vollständig kompromittiert behandeln und neu aufsetzen, Backups erst nach Bereinigung in ein sauberes Netz zurückspielen.
Wenn der Betrieb wieder läuft, klären wir mit Ihnen, wie der Angriff möglich war und was ihn beim nächsten Mal verhindert oder begrenzt. Dafür eignet sich unser IT-Sicherheitscheck Kompakt (ab 2.490 EUR netto). Fällt Ihr Unternehmen unter NIS2, prüfen wir in der NIS2-Gap-Analyse (ab 2.490 EUR netto), welche Pflichten offen sind. Für die laufende Sicherheitsorganisation steht ein externer Informationssicherheitsbeauftragter (ab 790 EUR netto pro Monat) zur Verfügung.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Zuständigkeiten hängen von Ihrem Einzelfall ab; wir nennen Ihnen die Quellen und ziehen bei Bedarf Ihre Rechtsberatung hinzu.
Bei einem aktiven Angriff: Betroffene Geräte vom Netz trennen, nicht ausschalten, nichts löschen, keine Software neu installieren, kein Lösegeld zahlen ohne Abstimmung. Rufen Sie uns rund um die Uhr an: 0176 66331199
Betroffene Geräte vom Netz trennen, aber nicht ausschalten, nichts löschen und nichts neu installieren, das Erpresserschreiben fotografieren und uns rund um die Uhr unter 0176 66331199 anrufen.
BSI und Polizei raten grundsätzlich davon ab. Zahlen Sie nicht, ohne die Lage mit Polizei (ZAC), Rechtsberatung und Ihrer Cyberversicherung abgestimmt zu haben; eine Zahlung garantiert keinen funktionierenden Schlüssel.
Bei betroffenen personenbezogenen Daten gilt Art. 33 DSGVO mit möglichst 72 Stunden an die Datenschutzbehörde. Besonders wichtige und wichtige Einrichtungen nach NIS2 melden erhebliche Vorfälle nach § 32 BSIG innerhalb von 24 Stunden, 72 Stunden und einem Monat an das BSI.
Die telefonische Erstberatung ist kostenfrei. Weitere Leistungen wie Eindämmung, Analyse und Wiederanlauf beauftragen Sie ausdrücklich, nachdem wir Vorgehen und Aufwand mit Ihnen besprochen haben.
Im Rhein-Main-Gebiet nach Absprache, bundesweit arbeiten wir remote. Viele Maßnahmen der ersten Stunden lassen sich aus der Ferne einleiten.