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IT Notfall für Unternehmen

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Notfallnummer (24/7, Mobil): 0176 66331199
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Bitte halten Sie für das Gespräch bereit: wer Sie sind und wie wir Sie zurückrufen können, was Sie beobachtet haben (verschlüsselte Dateien, Erpresserschreiben, gesperrte Konten, ungewöhnliche Anmeldungen), seit wann, welche Systeme betroffen sind, ob ein IT-Dienstleister eingebunden ist und was bereits unternommen wurde.

Die erste Stunde: Was Sie jetzt selbst tun

  1. Betroffene Geräte vom Netz trennen, nicht ausschalten. Netzwerkkabel ziehen oder WLAN deaktivieren. Das Gerät nicht herunterfahren: Im Arbeitsspeicher liegen Spuren, die für die Analyse gebraucht werden. Das BSI empfiehlt genau dieses Vorgehen in seiner Erste-Hilfe-Anleitung für schwere IT-Sicherheitsvorfälle.
  2. Nichts löschen, nichts neu installieren, keine Passwörter am betroffenen Gerät ändern. Jede Veränderung kann Beweise vernichten und spätere Fragen von Versicherung, Behörden und Forensik unbeantwortbar machen.
  3. Erpresserschreiben sichern. Bildschirmfoto mit dem Handy, Uhrzeit notieren, Kontakt zu den Tätern nicht aufnehmen.
  4. Kein Lösegeld zahlen, ohne die Lage mit Polizei, Rechtsberatung und Versicherung abgestimmt zu haben. BSI und Polizei raten grundsätzlich von der Zahlung ab: Eine Zahlung garantiert keinen funktionierenden Schlüssel und finanziert weitere Angriffe. Falls Sie eine Cyberversicherung haben, informieren Sie diese früh; viele Policen schreiben Abläufe vor.
  5. Zugänge kontrollieren, soweit möglich von einem sauberen Gerät. Administratorkonten, Fernzugänge (VPN, RDP), Cloud-Konten und E-Mail-Weiterleitungen prüfen. Keine Anmeldung mit Administratorkonten an verdächtigen Systemen.
  6. Backups schützen. Sicherungsmedien und Backup-Server vom Netz nehmen, bevor auch sie verschlüsselt werden. Nicht zurückspielen, solange der Angriffsweg offen ist.
  7. Anzeige erstatten: Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) Ihres Bundeslandes. Für Unternehmen in Hessen: +49 611 83-8377. Zuständig ist die ZAC am Firmensitz oder am Ort des Vorfalls. Die Übersicht aller ZAC steht auf polizei.de.
  8. Meldepflichten prüfen und Fristen notieren (Details im nächsten Abschnitt). Die Uhr läuft ab Kenntnis des Vorfalls.
  9. Eine Person benennen, die entscheidet, und ein Protokoll führen: Uhrzeit, Beobachtung, Maßnahme, wer. Das Protokoll brauchen Sie später für Versicherung, Behörden und die Aufarbeitung.

Meldepflichten: Wer bis wann melden muss

Je nach Art des Vorfalls und Ihres Unternehmens gelten unterschiedliche Fristen. Stand 18.10.2026, ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Rechtsberatung:

  • Datenschutz (alle Unternehmen): Sind personenbezogene Daten betroffen, ist der Vorfall nach Art. 33 DSGVO unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Kenntnis der Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu melden, es sei denn, ein Risiko für die Betroffenen ist unwahrscheinlich. Bei voraussichtlich hohem Risiko sind nach Art. 34 DSGVO auch die betroffenen Personen zu benachrichtigen.
  • NIS2 (besonders wichtige und wichtige Einrichtungen): Nach § 32 BSIG ist ein erheblicher Sicherheitsvorfall dem BSI zu melden: frühe Erstmeldung spätestens 24 Stunden nach Kenntnis, Meldung mit erster Bewertung spätestens 72 Stunden nach Kenntnis, Abschlussmeldung spätestens einen Monat nach der 72-Stunden-Meldung. Meldeweg ist das BSI-Portal (bsi.bund.de/dok/vorfall-melden). Ob Ihr Unternehmen unter NIS2 fällt, beschreibt unser Ratgeber NIS2: Ist mein Unternehmen betroffen?
  • Freiwillige Meldung: Nicht regulierte Unternehmen können einen Vorfall dem BSI freiwillig melden. Das BSI nutzt die Meldungen für Warnungen an andere Betroffene.
  • Verträge und Versicherung: Cyberversicherungen, Kunden mit Sicherheitsklauseln und Banken verlangen oft eigene, kurze Meldefristen. Verträge prüfen.

Was wir im ersten Gespräch tun

  • Wir nehmen die Lage auf: betroffene Systeme, Zeitpunkte, Erpresserschreiben, Zugänge, bereits getroffene Maßnahmen.
  • Wir ordnen ein, ob sich der Angriff noch ausbreitet, und legen mit Ihnen fest, welche Systeme sofort isoliert werden und welche unverändert bleiben.
  • Wir klären, welche Meldungen und Anzeigen Sie bis wann abgeben sollten, und wer dafür in Ihrem Haus zuständig ist.
  • Wir vereinbaren den Zugang (remote oder vor Ort im Rhein-Main-Gebiet nach Absprache), die nächsten Schritte und den voraussichtlichen Aufwand. Die Erstberatung am Telefon ist für Sie kostenfrei; alles Weitere beauftragen Sie ausdrücklich.

Wir arbeiten mit Ihrem bestehenden IT-Dienstleister zusammen, wenn Sie das wünschen. Die technische Eindämmung, die forensische Erstanalyse und der kontrollierte Wiederanlauf folgen dem Vorgehen, das das BSI in seiner Erste-Hilfe-Anleitung beschreibt: Spuren sichern, kompromittierte Systeme als vollständig kompromittiert behandeln und neu aufsetzen, Backups erst nach Bereinigung in ein sauberes Netz zurückspielen.

Nach dem Notfall

Wenn der Betrieb wieder läuft, klären wir mit Ihnen, wie der Angriff möglich war und was ihn beim nächsten Mal verhindert oder begrenzt. Dafür eignet sich unser IT-Sicherheitscheck Kompakt (ab 2.490 EUR netto). Fällt Ihr Unternehmen unter NIS2, prüfen wir in der NIS2-Gap-Analyse (ab 2.490 EUR netto), welche Pflichten offen sind. Für die laufende Sicherheitsorganisation steht ein externer Informationssicherheitsbeauftragter (ab 790 EUR netto pro Monat) zur Verfügung.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Zuständigkeiten hängen von Ihrem Einzelfall ab; wir nennen Ihnen die Quellen und ziehen bei Bedarf Ihre Rechtsberatung hinzu.

Bei einem aktiven Angriff: Betroffene Geräte vom Netz trennen, nicht ausschalten, nichts löschen, keine Software neu installieren, kein Lösegeld zahlen ohne Abstimmung. Rufen Sie uns rund um die Uhr an: 0176 66331199

Ihre Fragen, unsere Antworten

Betroffene Geräte vom Netz trennen, aber nicht ausschalten, nichts löschen und nichts neu installieren, das Erpresserschreiben fotografieren und uns rund um die Uhr unter 0176 66331199 anrufen.

BSI und Polizei raten grundsätzlich davon ab. Zahlen Sie nicht, ohne die Lage mit Polizei (ZAC), Rechtsberatung und Ihrer Cyberversicherung abgestimmt zu haben; eine Zahlung garantiert keinen funktionierenden Schlüssel.

Bei betroffenen personenbezogenen Daten gilt Art. 33 DSGVO mit möglichst 72 Stunden an die Datenschutzbehörde. Besonders wichtige und wichtige Einrichtungen nach NIS2 melden erhebliche Vorfälle nach § 32 BSIG innerhalb von 24 Stunden, 72 Stunden und einem Monat an das BSI.

Die telefonische Erstberatung ist kostenfrei. Weitere Leistungen wie Eindämmung, Analyse und Wiederanlauf beauftragen Sie ausdrücklich, nachdem wir Vorgehen und Aufwand mit Ihnen besprochen haben.

Im Rhein-Main-Gebiet nach Absprache, bundesweit arbeiten wir remote. Viele Maßnahmen der ersten Stunden lassen sich aus der Ferne einleiten.

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