Bei einem Ransomware-Angriff werden Daten verschlüsselt und gegen Lösegeld eine Entschlüsselung in Aussicht gestellt; immer öfter drohen die Täter zusätzlich mit der Veröffentlichung gestohlener Daten. So beschreibt das BSI die Lage. Die Verschlüsselung, die Sie sehen, ist meist der letzte Schritt eines Angriffs, der Tage oder Wochen vorher begonnen hat. In der ersten Stunde entscheiden Sie nicht über die Rettung aller Daten, aber darüber, ob sich der Angriff weiter ausbreitet, ob Beweise erhalten bleiben und ob Sie Ihre Fristen einhalten.
Die folgenden Schritte richten sich an Geschäftsführung und IT-Verantwortliche kleiner und mittlerer Unternehmen. Sie folgen den Empfehlungen des BSI (Erste Hilfe bei einem schweren IT-Sicherheitsvorfall, Version 1.2) und der Polizeilichen Kriminalprävention. Im Zweifel gilt: Rufen Sie an, bevor Sie handeln. IT-Notfall, rund um die Uhr: 0176 66331199
Das BSI empfiehlt, grundsätzlich nicht auf die Erpressung einzugehen und kein Lösegeld zu zahlen, sondern Daten nach Bereinigung des Netzes aus integren Backups zurückzuspielen. Die Polizeiliche Kriminalprävention rät ebenfalls von einer Zahlung ab und empfiehlt die Anzeige. Die Gründe: Sie haben keine Garantie, einen passenden Schlüssel zu erhalten, Schlüssel sind teils fehlerhaft, und mit der Zahlung finanzieren Sie weitere Angriffe. Werden Backups ebenfalls verschlüsselt und wird eine Zahlung dennoch erwogen, dann nur nach Abstimmung mit den Ermittlungsbehörden, Ihrer Rechtsberatung und der Versicherung, so auch der Rat des BSI. Treffen Sie diese Entscheidung nicht in der ersten Stunde und nicht allein.
Danach beginnt die eigentliche Arbeit: forensische Sicherung, Analyse des Angriffswegs, Bereinigung und ein Wiederanlauf in sinnvoller Reihenfolge. Das BSI rät, infizierte Systeme als vollständig kompromittiert zu betrachten und neu aufzusetzen; bei einer Übernahme des Active Directory sollte das Netz komplett neu aufgebaut werden. Wir begleiten Sie durch diese Phasen, remote oder nach Absprache vor Ort im Rhein-Main-Gebiet, und arbeiten mit Ihrem IT-Dienstleister zusammen. Wenn der Betrieb wieder läuft, zeigt ein IT-Sicherheitscheck Kompakt (ab 2.490 EUR netto), wie der Angriff möglich war und was ihn künftig verhindert.
Unser Angebot: Die telefonische Ersteinschätzung im Notfall ist kostenfrei. Alles Weitere besprechen wir mit Ihnen, bevor Sie beauftragen. Zur IT-Notfallseite oder direkt anrufen: 0176 66331199 (rund um die Uhr). Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; Stand 18.10.2026.
Nein. Trennen Sie das Gerät vom Netz (Kabel ziehen, WLAN aus), lassen Sie es aber eingeschaltet. Im Arbeitsspeicher liegen Spuren und teils Schlüssel, die die Analyse braucht. So empfiehlt es auch das BSI.
BSI und Polizei raten grundsätzlich davon ab. Es gibt keine Garantie auf einen funktionierenden Schlüssel, und die Zahlung finanziert weitere Angriffe. Falls eine Zahlung dennoch erwogen wird, nur nach Abstimmung mit Polizei, Rechtsberatung und Versicherung.
Sind personenbezogene Daten betroffen, muss die Datenschutzbehörde nach Art. 33 DSGVO möglichst binnen 72 Stunden informiert werden. Besonders wichtige und wichtige Einrichtungen nach NIS2 melden erhebliche Vorfälle nach § 32 BSIG innerhalb von 24 Stunden an das BSI. Eine Anzeige bei der ZAC der Polizei ist immer empfehlenswert.
Erst wenn der Angriffsweg geschlossen ist und das Netz bereinigt wurde, in ein sauberes Netz. Vorher werden die Sicherungen erneut verschlüsselt.
Die telefonische Ersteinschätzung ist kostenfrei. Eindämmung, Analyse und Wiederanlauf beauftragen Sie ausdrücklich, nachdem wir Vorgehen und Aufwand besprochen haben.